Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Vermittlungsverträgen.
Den Alleinvermittlungsaufvertrag
Mit diesem Vertrag übergeben Sie Ihre Immobilie zur exklusiven Vermittlung.
Die Liegenschaft wird von mir exklusiv mit einen maßgeschneiderten MARKETINGKONZEPT beworben.
Staatl. geprüfter Immobilientreuhänder
European Business Competence* Licence
Ihr Vorteil / Ihr Nutzen :
Sie kommen schnell und sicher zu Ihrem Geld.
Sie sind sicher vor Menschen mit bösen Ansichten.
Sie bekommen eine schnelle und seriöse Abwicklung mit Powermarketing.
Sie bekommen die Absicherung bei allen Haftung- und Schadenersatzansprüchen.
Sie bekommen eine professionelle Übergabe / Übernahme Ihrer Liegenschaft.
Viele Köche verderben den Brei !
Wenn Ihre Liegenschaft in allen Zeitungen und
auf jeder Homepage von mehreren
Realitätenbüros mit unterschiedlichen Preisen
und Objektinformation angeboten wird;
läuft sich Ihre Liegenschaft schnell tot !
Beauftragen Sie nur einen Makler Ihres Vertrauens !
Marktkonformer Kaufpreis!
Bei überhöhten Kaufpreisen wird der Verkauf unrealistisch.
Durch die später notwendige
Preissenkungen wird der Eindruck erweckt,
die Liegenschaft sei ein Ladenhüter, wodurch der marktkonforme
Kaufpreis auch nicht mehr
erzielbar ist.
Bedenken Sie stets, dass jemand,
der Ihnen das Blaue vom Himmel verspricht,
aber die Liegenschaft nicht selbst erwirbt
und Ihnen auch nur einen Käufer präsentiert,
der schlussendlich Ihnen nach den notwendigen Preissenkungen
nicht mehr den marktkonformen Kaufpreis bezahlt.
Der allgemeine Vermittlungsauftrag ( Schlichte Vermittlungsauftrag )
Mit diesem Vertrag übergeben Sie Ihre Immobilie zur Vermittlung, behalten sich aber das Recht vor, diese auch anderen Maklern zu übergeben. Der Vertrag ist jederzeit, auch ohne bestimmte Gründe kündbar.